Fachliche Eignung
In der Regel die Fachkundeprüfung bei der IHK. Alternativ mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die höchstens zwei Jahre zurückliegt.
Um ein Mietwagenunternehmen zu gründen, brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Voraussetzungen sind die Fachkundeprüfung bei der IHK, persönliche Zuverlässigkeit, ein Betriebssitz im Inland und mindestens 2.250 € Eigenkapital für das erste plus 1.250 € je weiteres Fahrzeug. Die Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Die Genehmigung darf nach § 13 Abs. 1 PBefG nur erteilt werden, wenn vier Bedingungen erfüllt sind. Die Einzelheiten regelt die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
In der Regel die Fachkundeprüfung bei der IHK. Alternativ mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die höchstens zwei Jahre zurückliegt.
Eigenkapital und Reserven von mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug, belegt durch eine Eigenkapitalbescheinigung.
Keine schweren Verstöße, etwa gegen Steuerpflichten, Pflichtversicherung oder Verkehrsvorschriften. Die Behörde kann Bescheinigungen und Registerauszüge verlangen.
Ihr Unternehmen braucht einen Betriebssitz oder eine Niederlassung in Deutschland. Dort gehen die Aufträge ein, und dorthin kehren die Wagen zurück.
Jede Etappe mit der typischen Dauer und den Unterlagen, die Sie dafür brauchen. Die genaue Liste kann je nach Genehmigungsbehörde abweichen – die Angaben zu Berlin stammen vom Service-Portal Berlin.
Die Prüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr besteht aus zwei schriftlichen Teilen von mindestens je einer Stunde und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Sie bestehen mit mindestens 60 Prozent der Gesamtpunkte und je mindestens 50 Prozent in beiden schriftlichen Teilen (§ 4 PBZugV). Bei der IHK Nord Westfalen melden Sie sich online bis eine Woche vor dem schriftlichen Termin an (IHK Nord Westfalen).
Unterlagen
Der Betriebssitz ist bei Mietwagen mehr als eine Adresse: Nur dort eingegangene Aufträge dürfen ausgeführt werden, und nach jeder Fahrt kehrt der Wagen dorthin zurück (§ 49 Abs. 4 PBefG). Wählen Sie ihn deshalb dort, wo Ihre Fahrten tatsächlich stattfinden.
Unterlagen (Beispiel Berlin)
Eigenkapital und Reserven müssen mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug betragen. Bescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaft dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sein (§ 2 PBZugV). In Berlin zählt Bargeld nicht als Nachweis.
Unterlagen
Über den Antrag entscheidet die Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang. Reicht die Zeit nicht, kann sie die Frist per Zwischenbescheid um höchstens drei Monate verlängern; ohne Versagung innerhalb der Frist gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 Abs. 1 PBefG). Die Konzession gilt höchstens fünf Jahre (§ 16 Abs. 4 PBefG). In Berlin rechnet das LABO mit rund drei Monaten bei vollständigen Unterlagen.
Unterlagen
Jeder Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein): mindestens 21 Jahre, seit mindestens zwei Jahren Klasse B, Führungszeugnis, Eignungs- und Fachkundenachweis. Sie gilt höchstens fünf Jahre (§ 48 FeV). Als Halter dürfen Sie niemanden ohne P-Schein fahren lassen.
Unterlagen
Jetzt verbinden Sie Ihre Konten bei Uber und Bolt und nehmen die ersten Aufträge an. Ab hier zählt, dass Fristen nicht verstreichen und jede Fahrt sauber dokumentiert ist.
Kurz gesagt:
Die Gebühren der Behörde sind überschaubar, größere Posten sind Fahrzeuge, Versicherung und das gebundene Eigenkapital. Eine allgemeingültige Gesamtsumme gibt es nicht. Die Tabelle zeigt nur belegte Posten für ein Beispiel mit zwei Fahrzeugen.
| Posten | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Fachkundeprüfung | 195 € | IHK Nord Westfalen |
| Konzession, 1. Fahrzeug | 60 € | LABO Berlin |
| Konzession, 2. Fahrzeug | 30 € | LABO Berlin |
| Verkehrszentralregister-Auskunft | 3,30 € | LABO Berlin |
| Eigenkapital (kein Kostenpunkt, aber gebunden) | 2.250 € + 1.250 € = 3.500 € | § 2 PBZugV |
| Fahrzeuge, Versicherung, Steuerberater | individuell, Angebote einholen | – |
| Gebühren gesamt (ohne Eigenkapital) | 288,30 € | Beispielwerte |
Beispielrechnung mit Gebühren aus zwei verschiedenen Regionen. IHK-Gebühren und Verwaltungsgebühren unterscheiden sich je nach Ort; Bescheinigungen und Führungszeugnis kosten zusätzlich.
Viele Gründer starten mit ein bis fünf Wagen und nehmen Aufträge über Uber oder Bolt an. Das ist mit eigener Konzession möglich, doch die Mietwagenregeln gelten bei jeder Fahrt: Aufträge müssen am Betriebssitz eingehen, ihr Eingang wird buchmäßig oder elektronisch erfasst und ein Jahr aufbewahrt, und ohne neuen Auftrag kehrt der Wagen zum Betriebssitz zurück (§ 49 Abs. 4 PBefG).
Gleichzeitig laufen ab Tag 1 Fristen: Konzession und P-Scheine sind höchstens fünf Jahre gültig, dazu kommen HU und Versicherung jedes Fahrzeugs. In den ersten Monaten, wenn alles neu ist, geht so etwas leicht unter.
Tragen Sie Konzession, P-Scheine, HU und Versicherung einmal ein. Sie werden rechtzeitig gewarnt, bevor etwas abläuft.
Fahraufträge, auch von eigenen Direktkunden, leiten Sie zentral an Ihre Fahrer weiter. Der Eingang bleibt dokumentiert, Rückkehrpflicht-Verstöße werden sichtbar.
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Sie brauchen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dafür müssen nach § 13 Abs. 1 PBefG die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sein, Sie müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein und einen Betriebssitz im Inland haben. Finanziell verlangt die PBZugV mindestens 2.250 Euro Eigenkapital und Reserven für das erste und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der Genehmigungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, in Berlin beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Beizufügen sind unter anderem der Fachkundenachweis, eine Eigenkapitalbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, ein Führungszeugnis und ein Nachweis des Betriebssitzes. Die Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten.
Das hängt von der Behörde ab. In Berlin kostet die Ersterteilung 60 Euro für das erste Fahrzeug und 30 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag, zuzüglich 3,30 Euro je Verantwortlichem für die Verkehrszentralregister-Auskunft. Hinzu kommen die Prüfungsgebühr der IHK und Gebühren für Bescheinigungen.
Die Gebühr legt jede IHK selbst fest. Bei der IHK Nord Westfalen beträgt sie 195 Euro. Zuständig ist in der Regel die IHK an Ihrem Wohnort, deshalb sollten Sie dort den aktuellen Betrag und die Termine nachsehen.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von mindestens je einer Stunde und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Bestanden hat, wer mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl und in jedem schriftlichen Teil mindestens 50 Prozent erreicht (§ 4 PBZugV). Die Inhalte stehen in Anlage 3 der PBZugV.
Ja, mit eigener Mietwagengenehmigung können Sie Aufträge auch über Plattformen wie Uber oder Bolt annehmen. Es gelten aber die Regeln des § 49 Abs. 4 PBefG: Aufträge müssen am Betriebssitz eingehen, der Eingang muss ein Jahr aufbewahrt werden, und nach jeder Fahrt muss der Wagen zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt.
Höchstens fünf Jahre. § 16 Abs. 4 PBefG begrenzt die Geltungsdauer für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen außer Kraftomnibussen auf fünf Jahre. Danach müssen Sie die Genehmigung erneuern lassen.
Erzählen Sie uns, wo Sie bei der Gründung stehen. Wir zeigen Ihnen, wie Fristen, Aufträge und Plattformdaten für Ihre ersten Wagen aussehen.
Hinterlassen Sie Ihre Daten – wir melden uns noch diese Woche.